Sechs europäische Papiermühlen sind seit 2018 auf dem Weg, UNSECO-Welterbe zu werden: Polen, Tschechien, Italien und Spanien sowie neben der Papiermühle eine weitere deutsche, die Papiermühle Niederzwönitz. Verschiedene Beteiligte arbeiten an der Bewerbung wie zum Beispiel das Landratsamt Main-Spessart, das Amt für Denkmalschutz Bamberg und das Auswärtige Amt. Viel ist seither geschehen, wie der Chronik zeigt. Und besonders freuen wir uns, dass wir seit 2024 auf der sogenannten Tentativliste stehen und einen weiteren Schritt zur Nominierung auf den Titel erfolgreich gegangen sind.
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Was bedeutet UNESCO-Welterbe?
Der Titel „UNESCO-Welterbe“ widmet sich dem Schutz des Kultur- und Naturerbes vor bewaffneten Konflikten und der Ausbreitung der Zivilisation.
Seit wann gibt es den Titel UNESCO-Welterbe?
Die UNESCO formulierte im Jahr 1972 ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes. Deutschland trat diesem Übereinkommen 1976 bei.
Wie viele Stätten gibt es, die den Titel „UNESCO-Welterbe“ tragen?
Im Jahr 2024 waren es 1.223 Welterbestätten in 168 Ländern, davon befinden sich 54 Kulturgüter in Deutschland.
Welche Voraussetzungen müssen für ein Kulturgut erfüllt sein, um den Titel zu erhalten?
Exemplarisch sind hier zu nennen Güter, die eine besondere menschliche Schöpferkraft oder ein besonderes Zeugnis einer kulturellen Tradition darstellen – ob einer bestehenden oder untergegangenen Kultur. Der Punkt der kulturellen Tradition greift für die Papiermühlen ebenso wie das Kriterium „Entwicklung von Architektur oder Technologie“.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Jedes Mitgliedsland darf pro Jahr dem Komitee zwei Vorschläge unterbreiten. Diese Vorschläge müssen jedoch seit zwei Jahren auf der sogenannten „Tentativliste“ stehen. Von dieser Liste ausgehend kann das Komitee Vorschläge annehmen, ablehnen, vertagen oder auch weitere Informationen einfordern. Wird der Vorschlag angenommen, wird das offizielle Bewerbungsverfahren gestartet.
Kann der Titel auch wieder aberkannt werden?
Ja, das kann passieren und passiert auch, da der Titel streng bewacht und überprüft wird. Sollten die Kriterien, die zum Erhalt des Titels führten, einmal nicht mehr erfüllt sein, wird der Titel aberkannt.